Die Stadt Bad Reichenhall hat die Flächen der Unterführung im Bereich der Sporthalle bzw. am Haus der Jugend an der Münchner Allee nun offiziell für legales Graffiti und Street Art freigegeben.

Nutzungsbedingungen


Wer die legalen Graffiti-Flächen nutzen möchte, muss mit folgenden
Vereinbarungen einverstanden sein:
• Das Sprühen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen auf den
markierten Flächen erlaubt! Dabei dürfen vorhandene
Beleuchtungsanlagen, Hinweisschilder oder ähnliches nicht übersprüht
werden.
• Bitte sprühe nicht außerhalb der markierten Flächen auf Fußböden,
Gehwege, Sitzgelegenheiten, Schilder, Stromkästen, Bäume etc. Das hilft
uns die Akzeptanz für diese Orte zu erhalten.
• Das Besprühen von nicht freigegebenen Flächen ist illegal. Das
Besprühen/ Bemalen/ Beschriften ist eine Sachbeschädigung und damit
eine Straftat. Das Entfernen oder Beschädigen der Schilder ist verboten!
• Für das Material sind die Künstler selbst verantwortlich.
• Die Künstler sind verpflichtet, ihr Material zum Sprayen wegzuräumen
und sachgerecht zu entsorgen. Hinterlasst die freigegebenen Flächen
bitte sauber.
• Gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung für die Nutzung der Flächen.
Bitte verhaltet euch respektvoll gegenüber anderen Menschen, Tieren und
Pflanzen und nehmt auf diese Rücksicht.
• Darstellungen mit menschen- oder verfassungsfeindlichen sowie
pornografischen Inhalten werden nicht toleriert und ggf. strafrechtlich
verfolgt.
• Die Nutzung der Freiflächen und das Sprühen der Graffiti erfolgt auf
eigene Gefahr. Die Stadt Bad Reichenhall haftet für keine Schäden im
Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen, soweit dies nicht auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Bad Reichenhall beruht.
• Die Freiflächen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar.
• Dies ist kein Freibrief für Lärm, Müll und Verkehrsgefährdung. Es gelten
alle üblichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen
und Gesetze.
• Die Nutzer haften für alle Schäden am Nutzungsgenstand, die im
Zusammenhang mit der Gebrauchsüberlassung entstehen.
• Die Nutzer erklären sich bereit, im Rahmen der Vereinbarung auch
außerhalb der Gestaltung auf ein sauberes und sicheres Umfeld
hinzuwirken.
• Der Bestand der Kunstwerke kann nicht garantiert werden. Er richtet sich
nach Auslastung der Wand und dem Alter der Werke.
Bitte hilf mit, dass hier alle noch lange eine kreative und gute Zeit haben
können. Fragen oder Hinweise können an die Stabsstelle Kommunale Prävention
gerichtet werden